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1.3 Arbeiten in einer Privatwohnung

Das Arbeiten in einer Privatwohnung ist legal, als Alleinselbständige musst Du Deine Wohnung nicht bei einer Behörde genehmigen lassen. 


Allerdings gibt es in den verschiedenen Städten unterschiedliche Regelungen, ob Du innerhalb oder nur außerhalb von Sperrbezirken arbeiten darfst. Daher solltest Du Dich vorab über die Sperrbezirksverordnung in Deiner Stadt informieren, wo Wohnungsprostitution zulässig ist.


 Idealerweise ist Dein Vermieter über Deine Tätigkeit informiert. Ansonsten sitzt Du auf einem heissen Stuhl: er kann Dir jederzeit kündigen, wenn Du Deine Prostitutionstätigkeit nicht bei ihm angemeldet hast und nicht genehmigt wurde. Eine Privatwohnung birgt auch ein erhöhtes Outing Risiko. Du kannst Dein privates Leben schlechter von Deinem beruflichen Leben trennen. Es gibt Kunden, die Deine Identität herausfinden können und sogar in Freierforen Adressen veröffentlichen. Dieser Gefahr sollte man sich bewusst sein. Ausserdem wäre es gut, wenn Du einen Kunden im Glauben lässt, dass Du nicht alleine in der Wohnung bist und sich nebenan Dein Freund aufhält, auch wenn dies nicht zutrifft. 

Wenn Du mal Ärger mit einem Kunden hast oder sogar Streit und Du ihn aus Deiner Wohnung werfen willst, sei Dir bewusst, dass dies auch die Nachbarn mitbekommen können. Manche Sexworker haben auch einen Hund, um sich dadurch besser zu schützen. Ein Hund schreckt manche Kunden ab, dies sollte man sich ebenfalls bewusst sein.

Ein weiterer Punkt ist, dass Du im Vorfeld prüfen solltest, ob sich Deine Wohnung in einem Sperrbezirk befindet. In vielen Städten wie in München ist Prostitution im Sperrbezirk nicht erlaubt. Fast jede Stadt in Deutschland, bis auf Berlin und Rostock, hat Sperrbezirke eingerichtet, die darüber entscheiden, wo Sexarbeit legal ausgeübt werden darf und wo nicht. (Siehe Kapitel 2.2.2 Sonderverordnungen)

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