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2.2.2 Sonderverordnungen/Sperrbezirkszonen

Du solltest immer über die rechtlichen Gegebenheiten vor Ort informiert sein, im Zusammenhang auch mit örtlichen Regelungen von Prostitution. 


In den meisten Städten legen Sperrgebietsverordnungen fest, wo und wann Sexarbeit verboten bzw. erlaubt ist. Das Ordnungs- oder Gewerbeamt sowie die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Verordnungen. Zusätzlich gibt es baurechtliche Bestimmungen. Wer sich nicht an Sperrbezirksordnungen hält, kann mit Geldbuße bestraft werden und bei wiederholten Verstössen sogar mit Haft. 


Neues Prostituiertenschutzgesetz, aufgepasst! Werbung und Angebot von unsafer Sex Services sind nun bundesweit verboten. Diese Verordnung war bereits in Bayern schon länger gültig (bayerische Hygieneverordnung), wie auch im Saarland. Dies wird häufig über Ermittler, die sich als Kunde ausgeben, überprüft. Nicht nur bei telefonischer Auskunft nach Services, auch vor Ort, wenn die Kontrollfalle zuschnappt. 


In Deinem Interesse solltest Du keine Hinweise zu unsicheren Praktiken anführen wie z.B. FO. Generell solltest Du Dich vor dem Einstieg in diesem Job mit sämtlichen Sonderverordnungen in dem jeweiligen Bundesland und der Stadt, in der Du arbeiten möchtest, auseinander setzen. Du musst einfach sehr gut informiert sein. Deine nächste Beratungsstelle für Sexarbeiterinnen berät dich anonym und gibt alle notwendigen Hinweise. 


Wichtig sei noch zu erwähnen, dass Sperrbezirksverordnungen in den verschiedenen Städten selten vergleichbar sind. Während manche Verordnung die Arbeit auf dem Strassenstrich in einer bestimmten Sperrzone strafbar macht, aber die Arbeit in der Wohnung oder Bordell in der gleichen Strasse oder Gebiet nicht, kann es wie in München alle Bereiche der Sexarbeit betreffen. Wenn Du dort einen Kunden im Sperrbezirk besuchst - egal ob privat oder im Hotel -, machst du Dich als Escort strafbar und Bussgelder drohen. Dies kann Dir auch passieren, wenn Du beim Finanzamt offiziell (nicht-erotische) Massagen als Berufstätigkeit anmeldest und Dich in einem Sperrbezirk niederlässt, aber tatsächlich erotische Dienstleistungen anbietest. Dies fliegt früher oder später meist auf. Auch ist eine rückwirkende Steuerschätzung möglich, die im Bereich sexuelle Dienstleistungen hoch ausfallen kann. Das Bewerben erotischer Dienste wird im Internet von den Kontrollbehörden aufmerksam verfolgt. Es liegt oft im Ermessensspielraum der jeweiligen Finanzbehörde, ob sie Deine Angabe der Berufstätigkeit unter nicht-sexuellen Bezeichnungen, also eine "harmlose" Ersatz-Bezeichnung wie Modell, Massage und die darunter versteuerten Einnahmen akzeptieren oder nicht. Rechne besser nicht damit. 


Bei Vorgesprächen, insbesondere mit ausländischen oder anreisenden Kunden, mache sie auf die hiesigen Sondergesetze aufmerksam, damit sie Bescheid wissen und verstehen (z.B. über Deine Sedcard, Blog oder Website), warum Du sie in einem speziellen Stadtbezirk nicht besuchen kannst oder warum Du telefonisch keine Details zu Deinem Service machen willst.

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