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2.3.7 was tun bei Zwang und Gewalt

Ruf die Polizei an (Telefonnummer 110) oder bitte Deine Vertrauensperson darum. 


Schreibe möglichst alles genau auf: Wann und wo ist was passiert (Da­tum, Uhrzeit, Ort), wie viele Personen waren beteiligt, woran kann man den/die Täter erkennen. Solche Aufzeichnungen die­nen im Falle einer Anzeige als Beweismittel.


Eine Anzeige kannst Du gleich oder später erstatten. Wenn Du Be­denken hast (z. B. weil Du Dich als Migrantin illegal in Deutschland aufhältst), kannst Du Dich erst mal in einer Beratungs­stelle für Migranten beraten lassen. 


Gehe möglichst schnell zu einem Arzt oder ins Kran­kenhaus, um Dich und Deine Kleidung auf Spuren des Täters wie Sperma oder Blut untersuchen zu lassen. Sie dienen als Beweismittel, auch wenn Du erst später Anzeige erstattest. Möglicherweise ist außerdem eine HIV-­PEP sinnvoll, die möglichst innerhalb von 24 Stunden begonnen werden sollte. HIV-PEP ist eine medizinische Sofortmaßnahme, die dann ergriffen werden kann, wenn man einem HIV-Infektionsrisiko ausgesetzt war (z.B. ungeschützter Verkehr).


Bleibe nicht allein, sondern hol Dir Unterstützung. Falls niemand erreichbar ist, dem Du vertraust, wende Dich an eines der Pro­jekte, die Frauen in Deiner Situation helfen, also einer Beratungsstelle.


Solltest Du selbst Zeuge von Gewalt und Zwang werden,  sei vorsichtig und plane keine Alleingänge. Informiere Dich auf unserer Info Seite zum Thema Zwangsprostitution. Hier erfährst Du, an wen Du Dich wenden kannst, um Rat oder Hilfe zu bekommen. https://www.zwangsprostitution.de

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