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2.4.1 Allgemeines zur Steuerpflicht

Aufgrund der Legalisierung ist Sexarbeit anzeigepflichtig. 


Das heisst, Du musst als selbstständig arbeitendes Escort oder Hobbyhure, egal wie Du Deine Arbeit im Erotik-Gewerbe bezeichnest, Deine Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und Deine Einkünfte versteuern. Sonst begehst Du Steuerbetrug und machst Dich strafbar. 


Lass Dich von einem Steuerberater beraten, der Erfahrung im Umgang mit dem Thema Prostitution hat. Fachberatungsstellen für SexarbeiterInnen kennen und vermitteln meist die Adressen von geeigneten Steuerberatern. Mit ein bisschen Übung kannst Du selbst ein Kassenbuch führen und eine Steuererklärung anfertigen.


Kontrollbesuche und Razzien in Bordellen, Terminwohnungen, Hotels, in Privatwohnungen (Ermittler tarnen sich teilweise als Scheinfreier bei der Kontaktanbahnung) und auf dem Strassenstrich sind an der Tagesordnung. Die Ermittler werden durch Werbeanzeigen, ob im Internet oder in der Zeitung, auf Deine Dienste aufmerksam. Solltest Du Dein Gewerbe nicht angemeldet habe, droht eine rückwirkende Steuerschätzung von einem Jahr und länger. Dies lässt sich durch Anzeige-Laufzeiten in Print- und Online-Medien rekonstruieren. Werbung bedeutet immer den Vorsatz, Einkünfte in einer auf Dauer angelegten Erwerbstätigkeit zu erwirtschaften und wird auch so behandelt, egal ob Du einen Kunden in der Woche hast oder mehrere an einem Tag.


Desweiteren wurde in einigen Städten das sog. "Düsseldorfer Modell" eingeführt, eine Sondersteuer, auf die viele Frauen im Sexbiz zurückgreifen, wenn sie für eine Agentur, im Club oder im Bordell arbeiten wollen. Der Betreiber führt je Arbeitstag von Deinen erwirtschafteten Einkünften eine Summe X ab. Diese Sonder- bzw. Pauschalsteuer ist von Stadt zu Stadt und in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Allerdings befreit sie nicht von der Einkommenssteuererklärung (wie viele Escorts nach wie vor nicht wissen), sondern ist eine Steuervorauszahlung, die bei der regulären Steuererklärung berücksichtigt wird. Über die bezahlten Pauschalbeiträge solltest Du Quittungen sammeln, um dies ggf. bei einer Prüfung nachweisen zu können. 

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