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2.4.9 Sozialleistungen und Alg II

Bekommst du Arbeitslosengeld, musst Du die Einkünfte aus der Sexarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angeben und mitteilen, dass Du einer selbständigen Tätigkeit nachgehst. 


Dein Verdienst wird dann bis auf kleine Freibeträge auf die staatlichen Leistungen angerechnet.



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