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3.2 Arbeitsunfall

Im Falle eines Arbeitsunfalls solltest Du Dich mit einer Beratungsstelle für Prostituierte in Verbindung setzen, die Dich dabei unterstützen abzuklären, ob eine berufliche Unfallversicherung die Kosten übernimmt. Als Sexarbeiter kannst Du Dich in einer Berufsgenossenschaft absichern und einen Jahresbeitrag zahlen, damit Du im Notfall abgesichert bist. Für selbständige Prostituierte ist die Berufsgenossenschaft VBG zuständig http://www.vbg.de Man kann sich dort als selbständige Sexarbeiterin freiwillig versichern. Ab einer Mindestversicherungssumme von 22.000€ zahlt man einen Jahresbeitrag von etwa 120€. Eine lohnenswerte Investition.