Prostitution ist eine legale Erwerbstätigkeit in Deutschland, die durch Gesetze, Sonderverordnungen sowie Sperrbezirksordnungen geregelt wird.
Seit dem 1. Juli 2017 wird das Prostitutionsgewerbe in Deutschland per Gesetz neu reguliert. Das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/085/1808556.pdf
https://www.kaufmich.com/magazin/prostituiertenschutzgesetz-2017/
enthält zahlreiche Verordnungen, die auf die Pflichten von Bordellbetreibern sowie SexarbeiterInnen in Deutschland abzielen. Dazu zählen auch Gelegenheitsprostituierte, Escort Ladies, Hobbyhuren, Erotik- und Tantra MasseurInnen, Dominas.
Jeder, die/der sexuelle Handlungen gegen Entgelt an einem Kunden/einer Kundin vornimmt, muss sich einer gesundheitlichen Pflichtberatung sowie einer behördlichen Anmeldung https://www.kaufmich.com/magazin/gastbeitrag-die-anmeldepflicht/ unterwerfen.
Damit ist nicht die steuerliche Anmeldung gemeint, die ohnehin für jeden Berufstätigen gilt, sondern ein Gespräch über Rechte und Pflichten und allgemeine Informationen rund um Sexarbeit, auf deren Grundlage eine Anmeldung erfolgt oder verweigert werden kann. Die Anmeldung und Gesundheitsberatung müssen sich regelmässig wiederholen: gesundheitlich beraten lassen muss sich jede Sexarbeitende unter 21 Jahren halbjährlich, und ab 21 Jahren jährlich. Die Anmeldung gilt bei unter 21 Jährigen 1 Jahr, bei über 21 Jährigen 2 Jahre.
Finde die richtige Behörde in Deiner Region und schau in die Adressenliste des Berufsverbandes BesD.
Neu ist auch, dass jedes Prostitutionsgewerbe in Deutschland, seien es Bordelle, Laufhäuser, Terminwohnungen, Wohnungen, SM Studios, wo mehr als eine Prostituierte arbeitet, sich einer Erlaubnispflicht zu unterwerfen haben. Hier gibt es Auflagen, die einzuhalten sind, und die die allgemeinen Arbeitsbedingungen, die baulichen Voraussetzungen und die Zuverlässigkeit des Betreibers betreffen. Dazu zählen u.a. der Einbau eines Notrufsystems, Einhaltung der Kondompflicht, Einrichtung von Pausenräumen und Aufenthaltsräumen, aber auch die Regelung, dass Sexworker nicht mehr in ihrem Arbeitszimmer übernachten dürfen. Auch müssen sich Betreiber die Anmeldebescheinigung von SexarbeiterInnen vorlegen lassen, bevor sie dort legal arbeiten können.
Ziel des neuen Gesetzes ist, das Prostitutionsgewerbe in Deutschland zu überwachen und mit jederzeitigem Zutrittsrecht der Behörden zu kontrollieren. Auch das Grundrecht über die Unverletzlichkeit der Wohnung ist davon berührt.
Es wird einen Datenaustausch zwischen den Behörden geben, der u.a. darauf abzielt, die Schwarzarbeit einzudämmen. Sinn dieser ganzen Kontrollmassnahmen soll sein, Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution zu entdecken und Hilfestellung zu leisten.
Ein anderes Ziel ist es, ungeschützte Sexpraktiken durch eine bundesweite Kondompflicht einzudämmen und SexarbeiterInnen über Risiken von unsafer Sex aufzuklären. So will man die weiterverbreitete Nachfrage und Angebot von AO Sex (AO = Alles Ohne bedeutet Geschlechtsverkehr ohne Kondom, inkl. Oral-, Genital- und Analverkehr) zurückdrängen. Auch die Werbung von Sex mit Schwangeren ist nun verboten.