Falls Du in einem Angestelltenverhältnis arbeitest, ist die berufliche Unfallversicherung verpflichtet, dies als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Am Hamburger Sozialgericht wurde im Jahr 2017 zugunsten einer Prostituierten entschieden, die in einem Abhängigkeitsverhältnis zu einem Zuhälter gearbeitet hatte. Dieses Urteil könnte wegweisend sein, ähnlich gelagerte Fälle entsprechend zu beurteilen. Interessant an dem Fall ist, dass die Richter entschieden, dass auch ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen kann und die Unfallversicherung zahlen muss.